Bauleitpläne
Die Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.
Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan, auch „F-Plan” genannt) enthält die von der planenden Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen. Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne.
Ein Bebauungsplan (= verbindlicher Bauleitplan, auch „B-Plan” genannt), der jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt ist, ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger/innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen.
Baurechtsnovelle 2017: Bauleitpläne im Internet
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) 2017 besteht für die Gemeinden ohne eine Übergangsfrist die gesetzliche Pflicht, die Bauleitplanung für die Öffentlichkeit auffindbar und abrufbar ins Internet einzustellen. Ziel ist es, eine dauerhafte Aufrufbarkeit von Bauleitplänen zu erreichen.
Bauleitpläne – Bestand
Der Bestand befindet sich im Aufbau (siehe Text „Baurechtsnovelle 2017” oben).